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Renatus-Rhenus von Felshaken

Die Grenze des freien Preisgebens

Es macht einen grundlegenden Unterschied, ob Wissen oder eine Erkenntnis lediglich weitergegeben wird, die bereits aus einem fremden Prozess hervorgegangen ist, oder ob etwas durch die eigene Prozessleistung überhaupt erst erkannt, entwickelt, geordnet, verbunden oder verfügbar gemacht wurde.

Wird bereits vorhandenes Wissen weitergegeben, liegt die hervorgebrachte Leistung grundsätzlich bei demjenigen, aus dessen Prozess dieses Wissen stammt. Durch die Weitergabe entsteht nicht allein dadurch eine neue eigene Hervorbringungsleistung. Entscheidend bleibt deshalb die eindeutige Zuordnung des Wissens zu seinem Ursprung.

Anders verhält es sich dort, wo etwas durch den eigenen Prozess überhaupt erst hervorgebracht wird.

Eine solche eigene Leistung kann darin bestehen, eine Erkenntnis zu gewinnen, eine Struktur zu erschließen oder zu entwickeln, eine Funktion verfügbar zu machen, einen Zusammenhang herzustellen, eine Ordnung zu schaffen, einen Zugang zu eröffnen oder vorhandenes Wissen und vorhandene Erfahrung in einen neuen Zusammenhang zu überführen.

Das daraus Hervorgegangene muss dabei nicht notwendig ein einzelner Gedanke sein. Es kann ebenso eine Erkenntnis, Struktur, Funktion, Methode, Ordnung, Entwicklung, Verbindung oder ein erweitertes Kontext-Fundament sein.

Entscheidend ist, dass dieses Hervorgebrachte ohne die eigene Prozessleistung nicht in dieser Form vorhanden und verfügbar wäre.

Damit entsteht neben dem Hervorgebrachten selbst eine weitere Gegebenheit: die eigene Leistung, durch die es hervorgebracht wurde.

Diese Leistung verschwindet nicht dadurch, dass das daraus Hervorgegangene anschließend weitergegeben, übernommen, weiterentwickelt oder in einen anderen Zusammenhang überführt wird.

Gerade hier liegt die Grenze des freien Preisgebens.

Problematisch ist nicht die Weiterentwicklung dessen, was bereits hervorgebracht wurde.

Problematisch wird es dort, wo etwas, das durch eine eigene Leistung hervorgebracht wurde, von anderen einfach übernommen und genutzt wird, während die eigene Hervorbringungsleistung dabei unberücksichtigt bleibt oder das Hervorgebrachte anschließend so verwendet wird, als hätte derjenige, der dieses Wissen reproduzierend verwendet und auf seine eigenen Fahnen schreibt, es selbst entwickelt und hervorgebracht.

Der ursprüngliche Prozess sowie der Urheber können dabei hinter seinem Ergebnis verschwinden.

Was am Ende als einfache Erkenntnis, Struktur, Funktion oder Lösung erscheint, kann das Ergebnis eines erheblichen eigenen Vollzugs sein. Die sichtbare Form des Ergebnisses lässt jedoch nicht erkennen, welche Leistung erforderlich war, um es überhaupt hervorzubringen.

Genau diese Leistung ist deshalb eindeutig zuzuordnen.

Sie kann nicht dadurch als frei verfügbar gelten, dass das aus ihr hervorgegangene Ergebnis in einer späteren Form einfach übernommen werden kann.

Die Weitergabe des Hervorgebrachten und die Nutzung der dafür erbrachten eigenen Leistung sind daher nicht dasselbe.

Wer lediglich Wissen weitergibt, das bereits aus einem fremden Prozess hervorgegangen ist, gibt grundsätzlich etwas weiter, dessen Ursprung außerhalb des eigenen Prozesses liegt (Anmaßung).

Wer dagegen etwas weitergibt, das durch den eigenen Prozess überhaupt erst entstanden ist, gibt nicht nur einen bereits vorhandenen Inhalt weiter. Er stellt zugleich etwas zur Verfügung, dessen gegenwärtige Form auf der eigenen Hervorbringungsleistung beruht.

Diese Unterscheidung verändert meinen Umgang mit dem Preisgeben dessen, was aus meinem eigenen Prozess bisher hervorgegangen ist und was weiter daraus hervorgeht.

Ich gebe ab hier und jetzt Erkenntnisse, Zusammenhänge, Strukturen, Funktionen und daraus hervorgegangene Leistungen nicht mehr ohne tragfähigen und stimmigen Hintergrund und Gegenleistung preis.

Das bedeutet nicht, dass Wissen zurückgehalten werden muss.

Es bedeutet, dass die Herkunft des Wissens und die eigene Hervorbringungsleistung eindeutig zuzuordnen sind.

Wo etwas aus einem fremden Prozess stammt, bleibt dieser Ursprung maßgeblich.

Wo etwas aus meinem eigenen Prozess hervorgegangen ist, bleibt auch meine dafür erbrachte Leistung maßgeblich.

Ohne adäquate Gegenleistung kein Wissen.

Wo ein geschäftlicher Zusammenhang besteht, erhält die daraus hervorgehende Nutzung einen klaren Bezug, einen vereinbarten Rahmen und einen entsprechenden Gegenwert.

Die entscheidende Grenze lautet deshalb nicht:

„Ich darf mein Wissen nicht weitergeben.“

Sondern:

„Was durch meinen eigenen Prozess hervorgebracht wurde, stelle ich nicht mehr ungerahmt zur Verfügung, wenn daraus ein eigener Nutzen gezogen werden kann, ohne dass die dafür erbrachte Ursprungsleistung berücksichtigt und ihr entsprechender Gegenwert erbracht wird.“

Damit wird aus dem bisherigen freien Preisgeben eine bewusste Ordnung.

Diese Ordnung sind die Allgemeinen Handelsbedingungen (AHb) der RHENUS Struktur & Referenz.

Was aus meinem eigenen Prozess hervorgeht, bleibt an die dafür erbrachte eigene Leistung rückgebunden.

Wer daran anknüpfen, es nutzen, weiterentwickeln, in eigene Strukturen überführen oder daraus einen eigenen geschäftlichen Nutzen ziehen möchte, braucht dafür einen entsprechenden Bezug und einen entsprechenden Rahmen.

Dieser Rahmen ist die rechtliche und ordnende Rückbindung an die RHENUS Struktur & Referenz | Renatus-Rhenus von Felshaken und die daraus hervorgehenden Rechte.

Denn das Hervorgebrachte kann weitergegeben und weiterentwickelt werden, ohne dass dadurch die Leistung verschwindet, durch die es überhaupt erst entstanden ist.

Die Anerkennung dieser Leistung bedeutet dabei nicht, dass jede spätere Verwendung des Hervorgebrachten verhindert werden soll. Sie bedeutet vielmehr, dass die Herkunft, die eigene Hervorbringungsleistung und die daraus entstehende Nutzung nicht voneinander gelöst werden.

Erst dadurch bleibt die Zuordnung erhalten.

Und genau diese Zuordnung ist notwendig, damit die eigene Ordnung nicht erneut durch eine fremde Ordnung überlagert oder negiert werden kann.

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