Urheberrecht

Ursprung der Inhalte

Alle Inhalte, Strukturen, Texte, Sätze, Marker, Darstellungen, eigenständigen Begriffe, Begriffsprägungen, konzeptionellen Bezeichnungen und Systeme dieser Präsenz sowie der beiden Websites https://rhenus.one und https://rhenus-referenz.space entstehen aus eigener Ordnung, eigener struktureller Entwicklung und eigener Hervorbringung.

Dies gilt insbesondere für die rekursive Gegebenheits-Logik, den RHENUS-Referenzraum, die Referenz-Bibliothek, die Allgemeinen Handelsbedingungen (AHb) sowie für die gesamte strukturelle und inhaltliche Systematik der RHENUS Struktur & Referenz.

Die Inhalte dienen nicht als frei verfügbare Vorlage oder allgemeines Nutzungssystem, sondern als Bestandteil einer eigenständig entwickelten organisatorischen Ordnung.

Nutzung und Weiterempfehlung

Die Kundgabe der Existenz der RHENUS-Präsenzen sowie deren Nennung, Weiterempfehlung oder Verweis an andere Wesen ist ausdrücklich gestattet.

Die Gestattung der Kundgabe oder Weiterempfehlung begründet jedoch keine Erlaubnis zur Übernahme, Vervielfältigung, Bearbeitung, Nachbildung oder sonstigen Nutzung der geschützten Inhalte.

Jede über die ausdrücklich gestattete Kundgabe und Weiterempfehlung hinausgehende Nutzung, Verarbeitung, Vervielfältigung, Speicherung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe, Verbreitung, Umgestaltung, Übertragung oder Übernahme der Inhalte bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Herausgebers.

Dies gilt insbesondere für Texte, eigenständige Begriffe, Begriffsprägungen, konzeptionelle Bezeichnungen, Strukturen, Formulierungen, Systeme, Darstellungen, Ordnungen, Konzepte sowie organisatorische, sprachliche und strukturelle Zusammenhänge der zugehörigen Web-Präsenzen rhenus.one und rhenus-referenz.space.

Schutz der Struktur

Die Wirksamkeit dieser Inhalte entsteht nicht primär durch ihre äußere Form, sondern durch die zugrunde liegende strukturelle Substanz und ihren Zusammenhang, aus dem sie hervorgegangen sind und innerhalb der RHENUS-Architektur weiter hervorgehen.

Die Eigenständigkeit einer Hervorbringung liegt daher nicht allein in ihrer äußeren Darstellung, sondern ebenso in ihrer inneren Ordnung, ihrer strukturellen Substanz, ihrer besonderen Zusammenstellung und ihrer Einbindung in die RHENUS-Architektur.

Eine isolierte, entnommene oder strukturell entkoppelte Übernahme einzelner Inhalte, Formulierungen oder Darstellungen begründet weder einen eigenen Ursprung noch eine eigene Hervorbringung.

Kopien ersetzen keinen Ursprung.

Nachbildung und Rekonstruktion

Der Schutz erstreckt sich insbesondere auch auf die vollständige oder teilweise Nachbildung oder Rekonstruktion der Web-Präsenzen rhenus.one und rhenus-referenz.space, ihrer Inhalte, ihres strukturellen Aufbaus, ihrer Gestaltung, ihrer Funktionsweise, ihrer Systematik oder ihrer besonderen Zusammenstellung.

Dies gilt ebenso für vergleichbare Ausführungen, Übertragungen oder Nachbildungen in anderen Sprachen oder Darstellungsformen, soweit dadurch geschützte Inhalte, Strukturen oder konzeptionelle Zusammenhänge übernommen oder nachgebildet werden.

Schriftliche Zustimmung und Nutzungslizenz

Eine erteilte schriftliche Zustimmung oder Nutzungslizenz ist auf den darin ausdrücklich bestimmten Umfang beschränkt. Sie begründet keine darüber hinausgehende Nutzungsbefugnis und hebt den Schutz des Gesamtwerks oder anderer nicht von der Zustimmung erfasster Bestandteile nicht auf.

Externe Inhalte

Soweit externe Inhalte, Hinweise oder Verweise im Rahmen der RHENUS-Architektur herangezogen werden, geschieht dies ausschließlich zur eigenen Prüfung, Einordnung und Entscheidung.

Die Verwendung externer Inhalte, Hinweise oder Verweise begründet weder deren Übernahme in die eigene Ordnung noch eine Übernahme der darin enthaltenen fremden Position.

Unbefugte Nutzung und Vollzug

Wer geschützte Inhalte unbefugt nutzt, übernimmt, vervielfältigt, bearbeitet, nachbildet oder verwertet, handelt entgegen den hierfür geltenden Bestimmungen der AHb.

Unbefugte Nutzung, Übernahme oder Verwertung geschützter Hervorbringungen wird innerhalb der AHb nach Art, Umfang und Auswirkung der jeweiligen Verletzung eingeordnet. Die daraus folgenden schadensersatzpflichtigen Ausgleichs-, Wiederherstellungs- und Vollzugsmaßnahmen richten sich nach den hierfür in dieser Ordnung festgelegten Grundsätzen.

Die rechtlichen und organisatorischen Folgen einer unbefugten Nutzung richten sich nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen der AHb.

Änderung dieser Erklärung

Diese Erklärung kann angepasst oder weiterentwickelt werden, wenn sich Inhalte, Strukturen oder organisatorische Zusammenhänge verändern.

Maßgeblich ist jeweils die veröffentlichte deutsche Originalfassung.

Schluss

Diese Erklärung konkretisiert Herkunft, Nutzung und Schutz der Inhalte innerhalb der gesamten RHENUS-Architektur und ergänzt die entsprechenden Bestimmungen der AHb.

Alle Rechte vorbehalten.

Kopien ersetzen keinen Ursprung.
Struktur entsteht nicht durch Übernahme,
sondern durch tragfähige und integrierte eigenst-gegebene Original-Substanz.